V-Mann-Skandal
Das Verbotsverfahren wurde zum Skandal, als der Verdacht aufkam, dass der nordrhein-westfälische Landesverband der NPD durch V-Leute des Verfassungsschutzes gesteuert wurde. Der Landesvorsitzende, sein Stellvertreter sowie der Chefredakteur der regionalen Parteizeitung Deutsche Zukunft wurden als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes enttarnt. Die Verfassungswidrigkeit der NPD ist seitens der Antragsteller wesentlich mit Zitaten von Verfassungsschutzmitarbeitern begründet worden.
Die juristische Vertretung der NPD erfolgte unter anderem durch den Rechtsanwalt Horst Mahler. Der Mitgründer der terroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) argumentierte im Verfahren zum Teil auf der Basis eigener Erfahrungen[2] mit dem V-Mann Peter Urbach, der in den späten 1960er Jahren in der Studentenbewegung eingesetzt war.
Auch die Anwerbung von V-Leuten in anderen Fällen geriet in die Kritik.
- Oktober 2002: In einem Erörterungstermin hatte das Bundesverfassungsgericht den Einfluss von verdeckten Ermittlern des Verfassungsschutzes zu klären. Die Antragssteller weigerten sich, dem Gericht die Namen von V-Leuten zu nennen, und Innenminister Otto Schily erklärt, es habe keine Steuerung der NPD durch Mitarbeiter des Verfassungsschutzes gegeben.
- Am 18. März 2003 verkündete das Bundesverfassungsgericht, dass das Verbotsverfahren nicht weitergeführt werde.[3] Grundlage für die Entscheidung war der Erörterungstermin im Oktober. Eine entscheidende Sperrminorität von drei der entscheidenden sieben Verfassungsrichter des zuständigen zweiten Senats sah ein Verfahrenshindernis durch die V-Leute für gegeben. Begründet wurde dies mit der Gefahr der „fehlenden Staatsferne“ der Partei. Die anderen Richter wollten erst im Hauptverfahren klären, in welchem Umfang der Verfassungsschutz Einfluss auf das Erscheinungsbild der NPD genommen hatte. Aufgrund der bei Parteiverbotsverfahren erforderlichen qualifizierten Zweidrittelmehrheit genügten indes die drei Richter, um eine Einstellung des Verfahrens zu verfügen.